Diese Insekten findet ihr vielleicht bald in eurem Essen

Die EU hat Insekten in Lebensmitteln zugelassen. Der Clou: Das muss nicht eindeutig auf der Verpackung stehen. Über die Zutatenliste könnt ihr trotzdem herausfinden, ob sich in eurem Lieblingssnack jetzt Insekten befinden! Wir sagen euch, auf welche Begriffe ihr achten müsst.

Mehlwürmer sind in der EU bereits zugelassen. Jetzt sind zwei neue Insekten-Arten dazugekommen: Ab Dienstag, 24.01.2023 wird die Hausgrille zugelassen, dicht darauf folgt am Donnerstag, 26.01. der Getreideschimmelkäfer.

So erkennt ihr die Insekten auf der Inhaltsstoffliste:

  • Hausgrille: Die Grille darf als Pulver in Lebensmittel. Die EU erlaubt es zum Beispiel in Soße, Brot, Backmischungen, Pizza, Fleischprodukten und Fleischersatzprodukten. 
    Die Bezeichnung in der Inhaltsliste ist: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".

  • Getreideschimmelkäfer: Hier dürfen nur die Larven in Lebensmittel. Und zwar gefroren, getrocknet, als Paste und als Pulver. Folgende Produkte können in Zukunft Getreideschimmelkäferlarven enthalten (Auswahl): Porridge, Brot und Brötchen, Nudeln, fertige Sandwiches, Chips, Fleischprodukte und Fleischersatzprodukte.
    Der Name der Larven in der Inhaltsliste ist entweder "gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)".

Insekten als Lebensmittel der Zukunft?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft regelmäßig neue Lebensmittel für die Zulassung in der EU. Sie werden in der Unionsliste neuartiger Lebensmittel veröffentlicht. Insekten als Lebensmittel sind besonders interessant, weil sie eine nachhaltige Proteinquelle für die Zukunft sind. Die Herstellung verbraucht weniger Ressourcen als traditionelle Tierprodukte und sie enthalten hohe Anteile wichtiger Nährstoffe wie Eiweiß, Eisen und Zink. Wenn Lebensmittel knapp werden sollten, können Insekten eine Lösung sein.

Kritik an der Entscheidung

Verbraucherschützer sorgen sich um Allergiker: Wer gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch ist, kann auch auf Insektenprodukte reagieren. Ein Hinweis hierauf ist nach der Verordnung der EU zwar neben der Inhaltsliste anzubringen, jedoch nicht vorne auf der Verpackung. Das könnte es für Allergiker und Allergikerinnen schwierig machen, die mögliche Gefahr zu erkennen.

Für Menschen, die sich vegan oder vegetarisch ernähren, wird es auch schwieriger. Insekten dürfen auch in Fleischersatzprodukten verarbeitet werden. Vegan und vegetarisch sind sie dann nicht mehr. Hier lohnt sich ein aufmerksamer Blick auf die Verpackung.

20.01.2023