NEU: Klarsichtmasken künftig nicht mehr erlaubt

 

Klarsichtmasken aus Kunststoff gelten hier in Bayern nicht mehr als zulässige Mund-Nasen-Bedeckung. Das hat das Gesundheitsministerium bestätigt. Die Anforderungen wurden entsprechend geändert. Als zulässige Alltagsmasken gelten nun nur noch textile Masken, die eng anliegen. Eine Studie der Hochschule München hatte gezeigt, dass die Klarsichtmasken keinen ausreichenden Schutz vor Aerosolen und Coronaviren bieten. Bislang hatten das Gesundheitsministerium und das LGL diese gelten lassen. Sie waren auch im Arbeitsschutz, in Schulen und Kitas zugelassen.