Gong 96.3 Recherche bestätigt: Ermittlungen gegen den Lokführer nach S-Bahn-Unglück

Das Polizeipräsidium München informiert in einer Pressekonferenz über den S-Bahnzusammenstoß bei Ebenhausen-Schäftlarn am Montagnachmittag (14.02.22).

Leiter der Münchner Verkehrspolizei, Stefan Küpper:

Am 14.02.22 gegen 16:35 Uhr kam es auf der S-Bahn Linie 7 zum Zusammenstoß der beiden S-Bahnen. Bei der Strecke handelt es sich um eingleisigen Streckenverlauf.  Das Haltesignal für die S-Bahn, die in Richtung München fuhr, zeigte rot. Das ist der derzeitige Stand der Ermittlungen. Das ist aber bisher nur eine erste Erkenntnis, man muss noch die stichhaltigen Ergebnisse des Gutachters abwarten.

Die beiden Zugführer sind in stationärer Behandlungen, eine 24-jährige Person wurde bei dem Unglück getötet und vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Die genaue Anzahl der Verletzten ist noch unklar, viele Dinge im Nachklang kommen noch hinzu. Man kann aber von über 20 Verletzten ausgehen.

Großer Dank an alle 800 Einsatzkräfte vor Ort. Alles wurde sehr gut abgewickelt und es gab auch viel Unterstützung aus dem privaten Bereich. 

Es wurden diverse Speichermedien gesichert und die Ermittlungen zur Unfallursache sind gestartet.

Mit acht Mitarbeitern wurde eine Ermittlungsgruppe "S-Bahn" gebildet. Die Unfallstelle selbst wurde gestern aus polizeilicher Sicht freigegeben. Die Bergungsarbeiten der Bahn haben jetzt begonnen.

 

Anne Leiding, Oberstaatsanwältin:

Neben einem Erstgutachter wurde auch noch am Unfallort ein Experte aus Stuttgart hinzugezogen. Dieser hat bereits das Zugunglück in Bad Aibling  2016 begleitet. 

Eine Blutprobe der beiden Fahrzeugführer wurde entnommen, welche sich als unauffällig erwies. Die Fahrtenschreiber der S-Bahn und die gesamte Fahrt-Kommunikation wurden ebenfalls sichergestellt.

Einer der beiden Lokführer wird derzeit als Schuldiger angeführt, dieser hat einen Verteidiger hinzugezogen. Er gab an, dass sein Mandant derzeit noch keine Angaben machen will. Bei dem Beschuldigten wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die große Frage des menschlichen oder technischen Versagens möchte die Oberstaatsanwältin aktuell noch keine Angaben machen.

Die Datenuntersuchung ist ähnlich groß wie mit einem Flugzeugabsturz. Das zeigt den enormen Aufwand, den man noch betreiben muss. Leiding betont, dass „menschliches Versagen“ nicht mit einer vorsätzlichen Tat gleichzusetzen sei.

Mögliche Straftaten könnten in Betracht gezogen werden:

  1. fahrlässige Tötung, Körperverletzung

  2. Gefährdung des Bahnverkehrs

17.02.22