Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig

19.12.2017


Auch künftig wird nur ein Teil der Bewerber um einen Studienplatz in Humanmedizin zum Zuge kommen können. Der Staat muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vergabe aber gerechter regeln.

Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Die beanstandeten Regelungen von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem
Urteil am Dienstag in Karlsruhe. Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, die Mängel zu beheben. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger begrenzt werden, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.

Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen
Kriterien vergeben - etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in Karlsruhe zwei Fälle von Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.

Das sagt die Ärztekammer

Dass das Bundesverfassungsgericht die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin beanstandet hat, ist nach Einschätzung der Bundesärztekammer eine gute Nachricht. Das Karlsruher Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery am Dienstag in Berlin. Bei der überfälligen Reform des Medizinstudiums müsse nun endlich Tempo gemacht werden, betonte Montgomery und mahnte eine umfassende Neuordnung an: "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

(dpa)